Unsere Regeln für Zahlungen
Gültig ab
Wer gibt frei?
| bis CHF 5’000 | eine zweite Person |
|---|---|
| bis CHF 50’000 | eine zweite Person und die Geschäftsführung |
| darüber | die Geschäftsführung, nach Rückruf beim Auftraggeber über eine bekannte Nummer |
Wer eine Zahlung erfasst, gibt sie nie selbst frei.
Ausserdem gilt
- Neuer Empfänger: Die erste Zahlung an einen neuen Empfänger braucht immer die Freigabe der mittleren Stufe, unabhängig vom Betrag.
- Ausland und «eilt»: Zahlungen ins Ausland und als dringend bezeichnete Zahlungen brauchen immer die Freigabe der höchsten Stufe.
- Bankverbindung ändern: Eine neue Bankverbindung eines Lieferanten wird nie auf Zuruf, per Mail oder Messenger übernommen. Erst Rückruf über die Nummer aus den eigenen Stammdaten. Eine Person ändert, eine zweite gibt die Änderung frei.
- Keine Ausnahmen: Diese Regeln gelten für alle, auch für die Geschäftsführung. Wer dringend zahlen muss, ruft selbst an.
- Regeln ändern: Freigaberegeln, Limiten und Berechtigungen im E-Banking und in der Buchhaltung ändern nur zwei Personen gemeinsam, und nie die Personen, die selbst Zahlungen auslösen.
Im Verdachtsfall
- Nichts mehr auslösen, Auftraggeber über eine bekannte Nummer zurückrufen.
- Ist schon Geld unterwegs: sofort die Bank anrufen.
- Intern melden. Ohne Vorwurf, je schneller, desto besser.
- Anzeige bei der Polizei, Versicherung informieren.